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Reiseversicherungen

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Versicherungsbedingungen

Das Informationsblatt gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte unseres Versicherungsproduktes. Vollständig dargestellt ist der Versicherungsschutz in den Versicherungsbedingungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Selbstbehalt: Bei Prämien ohne Selbstbehalt 100 % Erstattung bei allen versicherten Ereignissen. Bei Prämien mit tlw. Selbstbehalt: Bei ambulant behandelten Erkrankungen beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person. In allen anderen Fällen kein Selbstbehalt. Abschlussfrist: Bitte schließen Sie Ihre Reiseversicherung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ab. Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie bei Plantours. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter www.hmrv.de/avb abrufen.
Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Tarifbeschreibungen und die Versicherungsbedingungen VB-RKS 2024 (SFE20-D) der HanseMerkur Reiseversicherung  AG.
Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren: Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden: Zuständig für alle Versicherungszweige: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de

Stand: Juni 2024

Die aktuellen Versicherungstarife finden Sie jeweils auf den Reiseseiten unter der Reiseplanung.